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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Blitz Entrumpelungen Zentrum
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Vertreten durch:*
Kontaktinformationen
Telefon: 01573 7346075
E-Mail: service@blitz-entrumpelungen.de
Website: https://www.blitz-entrumpelungen.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE366269124
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Blitz Entrumpelungen Zentrum
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Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: Link zur OS-Plattform. Dieses Portal finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blitz Entrümpelungen Zentrum
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§ 1 Allgemeines
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Blitz Entrümpelungen Zentrum Zentrum, Muhlthal strasse …, Heidelberg, Deutschland (im Folgenden: „Blitz Entrümpelungen Zentrum“), auch bezüglich des Internetportals https://www.blitz-entrumpelungen.de nebst aller zugehörigen Sub-Domains und für alle Bestellungen von Kunden bei Blitz Entrümpelungen Zentrum. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen der Kunden gelten nicht, es sei denn, Blitz Entrümpelungen Zentrum hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Blitz Entrümpelungen Zentrum und den Kunden haben stets Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
(2) Verträge zwischen Blitz Entrümpelungen Zentrum und den Kunden unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und den Normen des internationalen Privatrechts. Diese Rechtswahl gilt gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) nur, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, die Geltung eines abweichenden Rechts vorschreiben.
(3) Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand Musterstadt, Deutschland vereinbart. Dasselbe gilt, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 2 Vertragsinhalte und Informationen zum Vertragsschluss
(1) Blitz Entrümpelungen Zentrum bietet auf dem Portal www.blitz-entrumpelungen.de Vermittlungs- und Transferleistungen zwischen Personen, die eine Immobilie bzw. Räumlichkeit von Abfall, Sperrmüll und/oder sonstigen Gegenständen befreien lassen wollen (im Folgenden: „Kunden“) und Entsorgungsdienstleistern, die diese Dienstleistung für den Kunden durchführen wollen (im Folgenden: „Entsorgungsdienstleister“). Gegenstand der Leistung durch Blitz Entrümpelungen Zentrum ist die Vermittlung und der stellvertretende Abschluss von Entsorgungsverträgen zwischen dem Kunden und dem Entsorgungsdienstleister. Die Dienstleistung von Blitz Entrümpelungen Zentrum beschränkt sich auf die reine Vermittlung / den stellvertretenden Abschluss eines Entsorgungsvertrages zwischen dem Kunden und dem Entsorgungsdienstleister nebst Transferleistungen in Form der Annahme von Anzahlungen des Kunden für den Entsorgungsdienstleister. Blitz Entrümpelungen Zentrum Zentrum wird selbst nicht Partei des Entsorgungsvertrages und wird aus diesem weder berechtigt noch verpflichtet.
(2) Mit den Angaben des Kunden über die Art der Entsorgungsräumlichkeit, den Grad der Verschmutzung und den gewünschten Zeitpunkt für die Entsorgungsdienstleistung im Blitz-Rechner ermittelt Blitz Entrümpelungen Zentrum den Preis für die Entsorgungsdienstleistung. Der Kunde erhält sodann eine E-Mail von Blitz Entrümpelungen Zentrum. Über einen Klick auf den Button „Angebot“, wird der Kunde auf eine Webseite weitergeleitet, auf der ihm das Angebot einschließlich des Preises für die gewünschten Leistungen angezeigt wird. Mittels des Betätigens des Buttons „Kostenpflichtig Buchen“, kommt zwischen Blitz Entrümpelungen Zentrum und dem Kunden ein Vermittlungsvertrag zustande. Im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages wird Blitz Entrümpelungen Zentrum anhand der vom Kunden eingegebenen Daten sodann im Namen und in Vollmacht des Kunden einen Entsorgungsdienstleister aus dem Netzwerk von Blitz Entrümpelungen Zentrum aussuchen und diesem stellvertretend für den Kunden den Abschluss eines Entsorgungsvertrages zwischen dem Kunden und dem Entsorgungsdienstleister anbieten. Mit Annahme des Angebots durch den Entsorgungsdienstleister, welche stellvertretend für den Kunden gegenüber Blitz Entrümpelungen Zentrum erfolgt, entsteht ein Entsorgungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Entsorgungsdienstleister zu den genannten Konditionen aus der ursprünglichen Eingabe des Kunden im Blitz-Rechner nebst den Maßgaben nach diesen AGB. Blitz Entrümpelungen Zentrum teilt dem Kunden sodann den erfolgreichen Abschluss des Entsorgungsvertrages nebst weiteren relevanten Daten mit.
(3) Der Vertragstext wird von Blitz Entrümpelungen Zentrum gespeichert und kann von dem Kunden auf Anfrage per E-Mail an service@blitz-entrumpelungen.de angefordert werden. Im Zuge dessen wird Blitz Entrümpelungen Zentrum den Vertragstext dem Kunden zuschicken.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
(5) Im Zuge des Eingabeprozesses im Blitz-Rechner, kann der Kunde vor Übersendung der Informationen die Eingaben abschließend überprüfen und etwaige Eingabefehler in den entsprechenden Feldern korrigieren. Hierfür kann der Kunde den „zurück“ und „weiter“ Button nutzen, um die Angaben zu korrigieren. Sollte der Kunde seine angegebenen Daten direkt vor Abschluss des Vertrages ändern/korrigieren wollen, ist ein Abbruch des Bestellprozesses und eine Kontaktaufnahme mit Blitz Entrümpelungen Zentrum erforderlich. Die Änderungen der Daten haben Einfluss auf das Angebot, so dass ein entsprechend neues Angebot mit den korrigierten Daten erstellt werden muss.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird für geeignete Zufahrtsmöglichkeiten von Entsorgungsfahrzeugen von bis zu 10 t in unmittelbarer Nähe zum Leistungsort bzw. befestigte Stellplätze für die Aufstellung von Containern sorgen. Falls dies nicht möglich ist, wird er den Entsorgungsdienstleister vor Vertragsschluss auf Umstände hinweisen, die die Zufahrtsmöglichkeiten oder Stellplätze behindern könnten. Für den vorgenannten Hinweis soll der Kunde die Bestellnotiz Blitz-Rechner benutzen. Eine Umstellung des Containers vom Aufstellplatz durch den Kunden – auch nur für kurze Zeit – ist untersagt.
(2) Der Kunde wird den Zustand der Räumlichkeit und den Umfang der Entsorgungsleistung, insbesondere hinsichtlich Größe und Verschmutzungsgrad, nach bestem Wissen und Gewissen angeben. Der Kunde prüft die zu entsorgenden Gegenstände vor Beauftragung auf das Vorhandensein von gefährlichen Stoffen und/oder verbotenen Gegenständen und informiert die Vertragspartner hierüber vor Beauftragung.
(3) Der Kunde wird dem Entsorgungsdienstleister bzw. dessen Erfüllungsgehilfen zum angegebenen Termin Zugang zu den Räumlichkeiten verschaffen.
(4) Bei der Aufstellung von Containern auf öffentlichen Verkehrsflächen hat der Kunde die Straßenverkehrsordnung einzuhalten und ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen sowie für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen.
(5) Zu entsorgende Gegenstände müssen von Strom- und Wasserleitungen getrennt sein. Anderenfalls können Zusatzkosten zulasten des Kunden anfallen, oder die Entsorgung der entsprechenden Gegenstände durch den Entsorgungsdienstleister oder seine Erfüllungsgehilfen verweigert werden.
(6) Der Kunde wird dem Entsorgungsdienstleister den Abschluss der Arbeiten quittieren.
(7) Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erledigen, insbesondere im Falle seiner Nichterreichbarkeit einen bevollmächtigten Vertreter für die Unterzeichnung von für die Entsorgung und Abtransport erforderlichen Fahraufträge, Begleitscheine, Wiegenoten, etc., bereitstellen.
§ 4 Eigentumsaufgabe / Gefährliche Stoffe / Freistellung
(1) Der Kunde sichert zu, dass er die uneingeschränkte Verfügungsberechtigung über die zu entsorgenden Gegenstände besitzt. Während der Durchführung des Entsorgungsvertrages gibt der Kunde das Eigentum und den Besitz an allen vom Leistungsumfang des Entsorgungsvertrages umfassten Gegenständen auf (§ 959 BGB), so dass diese herrenlos werden und in das Eigentum des Entsorgungsdienstleisters oder Dritter übergehen können. Die tatsächliche Aufgabe geschieht konkludent, also durch schlüssiges Verhalten, indem der Kunde die Entfernung aus der Räumlichkeit duldet. Unabhängig von der Duldung und einer Entfernung aus der Räumlichkeit gilt dies nicht für gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien sowie Öle und Fette und weitere grundwasserschädigende Stoffe, die im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) beseitigt werden müssen und die nicht Vertragsgegenstand werden. Sofern sich im Nachgang der Entsorgungsleistung herausstellt, dass solche Stoffe mit entfernt wurden, informiert der Entsorgungsdienstleister den Kunden hierüber. Der Kunde ist sodann verpflichtet, eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen und den Entsorgungsdienstleister von Ansprüchen Dritter bzgl. dieser gefährlichen Stoffe freizustellen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für verbotene und gefährliche Gegenstände. Abweichend von Absatz 1 ist der Entsorgungsdienstleister jedoch berechtigt, hinsichtlich verbotener oder gefährlicher Gegenstände, wie etwa Waffen- oder Munitionsteile, eine Herausgabe an den Kunden zu verweigern und diese stattdessen an die zuständige Behörde zu übergeben.
(3) Zusätzlichen Aufwand für Maßnahmen nach Absatz 1 und/oder 2 oder die durch wesentliche Verstöße des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten nach § 3 erforderlich werden, hat der Kunde, sofern dieser nicht Verbraucher ist, Blitz Entrümpelungen zu erstatten. Verbraucher haften hierfür nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 5 Entsorgungsdienstleistung / Vertragsanpassung / Rücktritt / Schadensersatz
(1) Blitz Entrümpelungen Zentrum wird die zu entsorgenden Gegenstände aus den Räumlichkeiten entfernen und diese besenrein hinterlassen. Unbeschadet § 4 wird Blitz Entrümpelungen Zentrum die Entsorgungsleistungen gemäß Leistungsumfang sach- und fachgerecht und nach dem jeweiligen Stand der Technik sowie den gesetzlichen Regelungen zum Abfallrecht, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und den zugehörigen Verordnungen, durchführen. Grundlage des Entsorgungsvertrages sind die vom Kunden gemachten Angaben. Sofern der tatsächliche Zustand der Räumlichkeit einen wesentlich größeren Umfang als den ursprünglich vom Kunden angegebenen Umfang darstellt, ist Blitz Entrümpelungen Zentrum nach seiner Wahl berechtigt, entweder nur jenen Umfang an Entsorgungsdienstleistungen zu erbringen, wie er ursprünglich vereinbart war, oder dem Kunden den nötigen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Blitz Entrümpelungen Zentrum wird den Kunden vor dem Entstehen des voraussichtlichen Mehraufwands hinweisen.
(2) Sofern sich herausstellt, dass aufgrund der unzutreffenden Angaben des Kunden eine Durchführung der Entsorgungsdienstleistung nicht möglich ist oder mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist, ist Blitz Entrümpelungen Zentrum berechtigt, vom Entsorgungsvertrag zurückzutreten. Sofern der Kunde diesen Rücktrittsgrund zu vertreten hat, ist Blitz Entrümpelungen Zentrum berechtigt, 10% des ursprünglich vereinbarten Entgelts als pauschalen Schadensersatz zu fordern. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Blitz Entrümpelungen Zentrum einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
(3) Wesentliche Verstöße des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten gemäß § 3 berechtigen Blitz Entrümpelungen Zentrum ebenfalls zum Rücktritt.
(4) Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Bei Bestellungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Sämtliche Preise sind Gesamtpreise und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die angegebenen Preise sind jene Preise, die Gegenstand des Entsorgungsvertrages werden.
(2) Nach erfolgter Bestellung ist eine Anzahlung (=Vorauszahlung) für die zu erbringenden Entsorgungsdienstleistungen durch den Kunden in der jeweils vor Vertragsschluss angegebenen Höhe fällig. Die Anzahlung ist an Blitz Entrümpelungen Zentrum zu leisten.
(3) Als Zahlungsmittel stehen dem Kunden die vor Vertragsschluss auszuwählenden Optionen zur Verfügung. Blitz Entrümpelungen Zentrum weist darauf hin, dass die Auswahl des jeweiligen Zahlungsmittels zusätzlich die Geltung der AGB des jeweiligen Zahlungsdienstleisters zur Folge haben kann.
(4) Mit Beauftragung wird Blitz Entrümpelungen Zentrum die Entsorgungsdienstleistungen nach den Maßgaben dieser AGB erbringen.
§ 7 Gesetzliches Widerrufsrecht
Bei Fernabsatzverträgen im Sinne des § 312c BGB und bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden im Sinne des § 312b BGB, haben Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) folgende gesetzliche Widerrufsrechte, die auch für den vermittelten Entsorgungsvertrag gelten:
**Widerrufsrecht**
Blitz Entrümpelungen Zentrum, Mühltalstraße 106, 69121 Heidelberg
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Blitz Entrümpelungen Zentrum, [Ihr Name], [Ihre Anschrift], E-Mail: [Ihre E-Mail-Adresse], Tel.: [Ihre Telefonnummer]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
**Folgen des Widerrufs**
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
**Muster-Widerrufsformular**
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Blitz Entrümpelungen Zentrum
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E-Mail-Adresse: an service@blitz-entrumpelungen.de
Tel.: 01573 7346075
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen: [Beschreibung der Dienstleistung]
Bestellt am (*) / erhalten am (*): [Datum einfügen]
Name des/der Verbraucher(s): [Ihr Name]
Anschrift des/der Verbraucher(s): [Ihre Anschrift]
Datum: [Datum einfügen]
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 8 Rücktritt vom Vermittlungsvertrag / Leistungshindernisse
Sofern es Blitz Entrümpelungen Zentrum nicht möglich ist, zu den vom Kunden genannten Konditionen einen Entsorgungsvertrag mit einem Entsorgungsdienstleister aus dem Netzwerk von Blitz Entrümpelungen Zentrum zu schließen, sind der Kunde und Blitz Entrümpelungen Zentrum zum Rücktritt vom Vermittlungsvertrag berechtigt. Etwaig bereits geleistete Anzahlungen erstattet Blitz Entrümpelungen Zentrum dem Kunden binnen sieben Werktagen. Entsprechendes gilt, wenn sich herausstellt, dass der Vermittlungs- und/oder Entsorgungsvertrag unwirksam oder nichtig war.
§ 9 Haftungsausschluss
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Blitz Entrümpelungen Zentrum unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Blitz Entrümpelungen Zentrum haftet auch für leicht fahrlässige Verletzungen von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Blitz Entrümpelungen Zentrum nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des Absatzes 1 gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Ist die Haftung von Blitz Entrümpelungen Zentrum ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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